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Petition für ein Praktikumsgesetz: Status / Online-Petitionen

Die Petition für ein Praktikumsgesetz übertrifft mit der Anzahl ihrer Unterstützer alle Petitionen seit der Etablierung des Online-Systems für offizielle Petitionen beim Deutschen Bundestag. So haben bisher 53163 (Stand 26.12.2006 15:38 Uhr) Bürger die Petition, die noch bis zum 9. Januar 2007 läuft unterzeichnet. Vorheriger Spitzenreiter war mit (29974 + 15153 =) 45127 Stimmen die Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz “Stimmabgabe mit Wahlgeräten”.
Das Petitionsrecht als demokratisches Mittel ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und hat seit 1975 mit der Installation des Petitionsauschusses durch Artikel 45 c GG eine feste Rolle im Deutschen Bundestag.

Mit erweiterten Rechten zur Sachaufklärung rückte er in die Nähe eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses: „Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz.“

(Quelle: http://www.bundestag.de)

Der Petitionsausschuss bietet den Bürgern seit dem 1. September 2005 neben der schriftlichen Einreichung von Petitionen nun auch die Möglichkeit diese per Online-Formular zu übermitteln und zu zeichnen.

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