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Wahlcomputer: Wahlprüfungsausschuss sieht Einspruch als “offensichtlich unbegründet”

Heise.de berichtetete gestern, dass der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages sich in einer nicht-öffentlichen Sitzung gestern dagegen ausgesprochen hat, 3 Einsprüchen gegen den Einsatz von (offensichtlich manipulierbaren) Nedap-Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl im September 2005 stattzugeben.
Auch Einspruche gegen die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2006, sowie die Oberbürgermeisterwahlen 2006 in Cottbus waren im Laufe des Jahres von den zuständigen Wahlprüfungsausschüssen bereits abgelehnt worden.
Als “offensichtlich unbegründet” sieht der Wahlprüfunsausschuss des Bundestags in diesem Falle den Einspruch, der das rechtmäßige Zustandekommen des Wahlergebnisses beanstandet. Die nach Artikel 41 des Grundgesetzes erforderliche Überprüfbarkeit des Wahlergebnisses würde mit der Benutzung von Wahlcomputern unterlaufen, hatte Ulrich Wiesner argumentiert. Der Öffentlichkeit stünden weiterhin keine wirksamen Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung, die eine Manipulation der Wahlsoftware (die wie auch das Ergebnis des jeweiligen Wahlbezirks auf EEPROMS gespeichert ist) erkennen oder verhindern könnten.
“Offensichtlich unbegründet” urteilte der Ausschuss deshalb, weil kein konkreter Fehler bei der Wahlvorbereitung oder -Durchführung oder gar eine Manipulation bemängelt worden wäre. Die Geräte seien im Gegenteil gemäß des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlgeräte-Verordnung eingesetzt worden. Zu deren Prüfung aber fühlt er sich nicht berufen. Des Weiteren berufe sich der Einspruch auf eine Verfassungswidrigkeit von Rechtsvorschriften, deren Prüfung dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten bleiben solle.
Nach Bekanntgabe erklärte Wiesner, der Wahlprüfungsausschuss sei “Richter in eigener Sache und damit ein Fremdkörper in unserem Rechtssystem” und kündigte an, das Bundesverfassungsgericht als nächst-zuständige Instanz anzurufen.
“Das Öffentlichkeitprinzip und das Transparenzgebot bei demokratischen Wahlen müssen erhalten bleiben”.

Informationen:
http://www.heise.de/ct/06/24/072/
http://www.heise.de/ct/06/22/052/
http://www.heise.de/ct/06/24/072/
http://florian.altherr.name/?p=20
http://www.golem.de/0610/48205.html
http://www.wijvertrouwenstemcomputersniet.nl/images/9/91/Es3b-en.pdf
https://berlin.ccc.de/wiki/Wahlmaschinen
http://www.wahlrecht.de/lexikon/wahlcomputer.html

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