Der Aufstand der Generation Praktikum. Jetzt mit einer Petition für ein Praktikum-Gesetz beim Deutschen Bundestag. DGB-Jugend und fairwork e.V. haben sie eingereicht. Mit ihr soll versucht werden, die Ausnutzung von Praktikanten als billige Arbeitskräfte einzudämmen und das Lernverhältnis wieder zu etablieren. Vorgeschlagen wird Praktika und Volontariate gesetzlich zu definieren und gegenüber Arbeitsverhältnissen abzugrenzen. Sie sollen zeitlich auf 3 Monate begrenzt sein und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Süddeutsche sowie zahlreiche andere beleuchten einige Hintergründe.
Direkt zeichnen kann man die Petition hier: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=335.
Die Petition im Wortlaut:
“Für eine klare Trennung von Ausbildung und Arbeit und eine Mindestvergütung für Praktika
Die Forderung:
Praktika u.ä. Lernverhältnisse müssen per Gesetz eindeutig von Arbeitsverhältnissen abgegrenzt werden, damit sie keine regulären Stellen ersetzen. Praktika müssen auf drei Monate begrenzt und mit mindestens 300 Euro pro Monat vergütet werden. Volontariate u.ä. Berufseinstiegsprogramme müssen mit mindestens 7,50 Euro pro Stunde vergütet werden.
Die Begründung:
In den letzten Jahren haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse von jungen Menschen zugenommen. Der Eintritt in das Berufsleben wird immer schwieriger. Um der Arbeitslosigkeit zu entgehen, sehen sich immer mehr junge Menschen genötigt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzugehen indem sie bspw. un- oder unterbezahlte Praktika absolvieren. In der Konsequenz hat sich in mehreren Branchen ein „Praktikanten-Arbeitsmarkt“, insbesondere von Akademikerinnen und Akademikern herausgebildet.
Dieser zeichnet sich durch ein extrem hohes Qualifikationsniveau, flexibelste Arbeitszeiten, niedrige Sozialstandards sowie geringe bis keine Entlohnung aus. Dauern diese Praktika darüber hinaus länger als drei Monate, ist anzu-nehmen, dass das eigentliche Lernverhältnis Praktikum die Schwelle zu einem regulären Arbeitsverhältnis längst überschritten hat und dementsprechend vergütet werden muss. Eine ähnliche Ausbeutungssituation kann auch unter dem Etikett „Volontariat“ stattfinden. Eine solche Beschäftigung unter Etiketten wie „Praktikum“ oder „Volontariat“ ist prekär, wenn nicht sogar sittenwidrig.
Folgende Punkte sollten bei einem gesetzlichen Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten berücksichtigt werden:
gesetzliche Definition eines Praktikum u.ä. Lernverhältnisse
gesetzliche Definition eines Volontariats u.ä. Berufseinstiegsprogramme
Ausbildungsvertrag inkl. Ausbildungsplan mit Ausbildungsinhalten und -zielen
BetreuerIn/AnleiterIn obligatorisch
zeitliche Begrenzung von Praktika auf drei Monate (Ausnahmen: Praktika im Rahmen von schulischer und wissenschaftlicher Ausbil-dung oder staatlichen Programmen)
zeitliche Begrenzung bzw. Ausdehnung von Volontariaten auf in der Regel 24 Monate
Mindestvergütung für Praktika u.ä. Lernverhältnisse von 300 Euro pro Monat (in Anlehnung an vergleichbare staatliche Programme, Ausnahme: schulische Praktika, )
Mindestvergütung für Volontariate u.ä. Berufseinstiegsprogramme von 7,50 Euro pro Stunde (falls keine tarifvertragliche Regelung greift)
Praktika sind verbindlicher Ausbildungsteil in allen Studienordnungen
Vor- oder Nachpraktika laut Studienordnung müssen in die Regel-studienzeit einberechnet werden, damit eine Förderung lt. Bafög möglich ist
Aufgrund des zunehmenden Missbrauchs von Praktikanten als unterbezahlte Arbeitskräfte besteht ein rechtlicher Anpassungsbedarf im Arbeitsrecht und Berufsbildungsgesetz.”
Quelle: http://www.dgb-jugend.de/UNIQ116687878025598/doc1100895A.html & http://www.heise.de/newsticker/meldung/82906
(Hinweis am Rande: Auf www.students-at-work.de kann man das eigene Praktikum bewerten und sich im Vorfeld eines Praktikums über die Zielfirma informieren)
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